Vom Ersten Kontakt zur Behandlung
Leider sind unsere Behandlungsplätze begrenzt, so dass Sie meist etwas Geduld mitbringen müssen. Die Terminabsprache für einen Termin in unserer Praxis erfolgt individuell mit Ihnen. Wir bieten keine offene Sprechstunde an.
Für einen Termin in unserer Praxis benötigen Sie keine Überweisung. Sie müssen aber Ihre Gesundheitskarte mitbringen. Die Gesprächstermine dauern in der Regel ca. 50 Minuten.
Die Kosten werden von allen gesetzlichen Krankenkassen, Privatkassen und Beihilfestellen übernommen.
Gesetzliche Krankenkassen
Eine Überweisung von Ihrem Haus- oder Facharzt ist nicht notwendig. Sie brauchen nur Ihre Krankenversichertenkarte mitzubringen.
Für Ihre Behandlung muss nach den Vorgesprächen ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden. Die dazu erforderlichen Antragsunterlagen und alle notwendigen Informationen erhalten Sie in den ersten Terminen. Wenn die Krankenkasse Ihren Antrag auf Psychotherapie genehmigt hat, übernimmt sie die Kosten für die Behandlung vollständig. Sie müssen nichts zuzahlen.
Private Krankenversicherungen
Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet. Ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von Ihrer privaten Krankenversicherung erstattet werden, hängt von der jeweiligen Krankenkasse und Ihren vereinbarten Vertragsbedingungen ab. Je nach Vertrag kann es dabei jedoch erhebliche Unterschiede geben. Holen Sie deshalb bitte frühzeitig Informationen über Ihre persönlichen Vertragsbedingungen ein und klären Sie möglichst im Vorfeld, welche Formalitäten beim Antrag auf Kostenübernahme zu beachten sind. Die Kosten für ambulante Psychotherapie werden von den privaten Krankenversicherungen aber meistens übernommen.
Beihilfe
Von der Beihilfe werden die Therapiekosten grundsätzlich erstattet. Hierfür muss innerhalb der ersten fünf Sitzungen ein Kostenübernahmeantrag gestellt werden. Die benötigten Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle. Diese können dort meist telefonisch angefordert werden. Bringen Sie nach Möglichkeit die Unterlagen zur Kostenübernahme gleich zu Beginn mit.
Gesetzliche Unfallversicherungen
Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger wie Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen kommen als Kostenträger bei Unfallfolgen in Frage, wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem auslösenden Ereignis und der psychischen Problematik besteht. Zum Beispiel kann die Kostenübernahme bei einer Traumatisierung durch einen Wege- oder Arbeitsunfall erfolgen. Alle notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten Sie bei dem zuständigen Kostenträger.
Selbstzahler
Wenn Sie die Behandlungskosten für eine Psychotherapie selbst übernehmen wollen, unterbreite ich Ihnen gerne auf der Basis eines individuellen Therapieplans eine Übersicht der voraussichtlich entstehenden Kosten.